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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Gebrauchtgeräten

Die Maschinen/Geräte sind gebraucht. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung und ohne jegliche Garantie, zuzüglich der gesetzlichen aktuellen Mwst.

Abholung und Transport geschieht durch den Käufer auf seine Kosten und Verantwortung. Diese Rechnung ist zwei Wochen ab Datum gültig. Bei Nichtabholung darf der Verkäufer nach zwei Wochen Abholfrist ab Rechnungsdatum anderweitig verkaufen, ohne den Käufer zu benachrichtigen.

Eine Verlängerung der Abholfrist kann nur gewährt werden, wenn eine angemessene Anzahlung (50%) rechtzeitig vor Ablauf der Frist geleistet wurde. Aufbau und Anschluss geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers bis notwendige Genehmigungen, Zulassungen, Prüfungen oder andere gesetzliche Vorschriften und Auflagen alleinige Sache des Käufers.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Cottbus.

 

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